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Funktionen und Anforderungen von Transportverpackungen

Funktionen und Anforderungen von Transportverpackungen

Transportverpackungen haben verschiedene Funktionen zu erfüllen, die dafür sorgen, dass Packgüter einen optimalen Weg zum Handel und zum Endverbraucher finden. Zu diesen zählen: Schutz- und Sicherungsfunktion: Transportverpackungen schützen die verpackten Einheiten vor äußeren Einflüssen, wie Sonne, Temperaturschwankungen, Luftfeuchtigkeit, aber auch vor Stößen und Beschädigungen. Durch ihre individuelle Aufbereitung unterstützen sie die Haltbarkeit und Hygienebedingungen der Ware und dienen so der Qualitätssicherung. Lagerung- und Beförderungsfunktion: Transportverpackungen werden dazu genutzt, Güter von A nach B zu befördern und diese für einen bestimmten Zeitraum zu lagern. Daher ist es essenziell, dass sie ein bestmögliches Handling ermöglichen und sich reibungslos in den Logistikprozess integrieren. Informationsfunktion: Da Transportverpackungen im Regelfall Packgüter vom Hersteller zum Handel transportieren, erfüllen sie in ihrer Funktion als äußerste Verpackung den Zweck der Kennzeichnung des Inhalts, des Herstellers und als Handhabungs- und Platzierungshilfe. Somit ist die übliche Bedruckung der Verpackung aus Effizienzgründen auf das Wesentliche beschränkt. Daraus ergeben sich zahlreiche Anforderungen an eine Transportverpackung, welche individuell an die Ansprüche des zu transportierenden Packgutes angepasst werden müssen. Zusammenfassend können folgende Anforderungen abgeleitet werden: Stabil und sicher: Transportverpackungen sind auf ihrem Logistikweg verschiedenen Einflüssen und Belastungen ausgesetzt. Stabilität und Schutz haben somit oberste Priorität bei der Entwicklung dieser Verpackungsart. Einfache Handhabung: Innerhalb der Logistikkette müssen Transportverpackungen das Be- und Entladen von Logistikmitarbeitern und von Transporthilfen (z.B. Gabelstapler) problemlos und effizient gestalten und gleichzeitig einen optimalen Warenschutz bieten. Rücknahme und Recyclingfähigkeit: Laut dem Verpackungsgesetz (VerpackG) müssen Transportverpackungen nach ihrem Gebrauch vom Hersteller wieder zurückgenommen werden. Zudem müssen sie in ihrer Beschaffenheit wiederverwertbar und recyclingfähig sein. Besonderheit Onlinehandel: Da die Transportverpackungen beim Onlinehandel direkt beim Endverbraucher landen (der Zwischenschritt über den POS entfällt), ergeben sich zusätzlich Anforderungen bezüglich des Brandings und der Informationsvermittlung. Ein problemloses Öffnen, Entnehmen und Retournieren der Ware sowie eine leichte und umweltfreundliche Entsorgung durch den Kunden muss gewährleistet werden.
Monomaterial-Verpackung aus Wellpappe mit Cut-Out

Monomaterial-Verpackung aus Wellpappe mit Cut-Out

Für ein effizientes Handling und eine nachhaltige Zukunft Von Kleidung und Schuhen über Elektroartikel und Bücher bis hin zu schweren Fitnessgeräten: Immer mehr Verbraucher bestellen verschiedene Produkte online. Dabei legen sie zunehmend Wert auf umweltfreundliche Verpackungen und einen nachhaltigen Versand. Um diesen wachsenden Nachhaltigkeitsansprüchen gerecht zu werden, tüfteln Verpackungshersteller wie wir stetig an neuen innovativen Lösungen. Eine Devise dabei lautet: weniger bis keinen Kunststoff verwenden, stattdessen mehr papierbasierte Rohstoffe verarbeiten. Produktverpackungen, die sich aus einem Grundmaterial wie etwa Well- oder Vollpappe zusammensetzen, sogenanntem Monomaterial, lassen sich zudem besser recyceln als Verpackungen aus mehreren Materialien. Einstoffverpackung – natürlich und solide Eine solche Monomaterial-Verpackung haben wir zuletzt für einen Smart Indoor Cycling Trainer entwickelt. Das Sportgerät, an welches ein Fahrrad zum Home Training montiert wird, zeichnet sich durch ein hohes Gewicht aus und verfügt über ein länderspezifisches Stromnetzteil. Die von uns dafür konzipierte Einstoffverpackung besteht außen wie innen ausschließlich aus Wellpappe, ist also komplett natürlich und gleichzeitig robust. Auf Kunststoff und Styropor zum Auspolstern haben wir hierbei komplett verzichtet. Spezielle „Papp-Polster“ gewährleisten die Sicherheit des Sportgerätes während der Lagerung und des Transports.
Kartonagen + Faltschachteln

Kartonagen + Faltschachteln

Produkthighlights  express auf Anfrage  auch Kleinauflagen möglich  individuelle Lösungen Sicherer Transport, beste Präsentation am POS sind die Vorteile einer Faltschachtel. Sie lassen sich stapeln, wiederverschließen und geben dem Kunden auf der Außenseite die ersten Informationen.
Papier-Lieferscheintaschen DIN lang

Papier-Lieferscheintaschen DIN lang

Die grüne Alternative zu Lieferscheintaschen aus Plastik: - zu 100% aus recyclingfähigem Papier - transparentes Sichtfenster aus Pergaminpapier - wasserfest, hohe Klebekraft, selbstklebend - Verpackungseinheit 1000 Stück - besteht zu 100% aus recyclingfähigem Papier - transparentes Sichtfenster aus Pergaminpapier - geeignet für zweifach quer gefaltete DIN A4 Dokumente - wasserfest, zum Schutz der Dokumente - selbstklebende Rückseite mit lösemittelfreiem Kleber - hohe Klebkraft - mehrsprachiger Aufdruck (9-sprachig) - problemlose Entsorgung mit der Kartonage im Altpapier
Aufbewahrungsbox, Aufbewahrungskarton, Sammelkarton, Dokumentenbox, Archivbox, Geschenkbox, Ordnungsbox, Fotoarchiv,

Aufbewahrungsbox, Aufbewahrungskarton, Sammelkarton, Dokumentenbox, Archivbox, Geschenkbox, Ordnungsbox, Fotoarchiv,

Entwicklung und Produktion sehr stabiler Archivboxen, Aufbewahrungsboxen zur Archivierung von Unterlagen bzw. Gegenständen. Sehr ästhetisches, stabiles Design, Material: Papier und Pappe Standardprodukt; bei Abnahme der gezeigten Varianten fallen keine Werkzeugkosten zusätzlich an Nachhaltigkeit: nachwachsende Rohstoffe
Baldachin Messing Rosettenform 120x45 poliert mit / ohne Haken-oder Ringnippel

Baldachin Messing Rosettenform 120x45 poliert mit / ohne Haken-oder Ringnippel

Baldachin Messing Rosettenform 120x45 poliert mit / ohne Haken-oder Ringnippel Baldachin Messing poliert Typ 120 x 45 Rosettenform mit Stellring für Rohr Ø 10 mm ohne Aufhängerohr 1 - teilig oder mit Komponenten zur Anhängung von Leuchtenketten 4 - teilig VARIANTEN wahlweise : Baldachin ohne Aufhängerohr oder Baldachin mit Aufhängerohr und Ringnippel oder Baldachin mit Aufhängerohr und Ringnippel offen
Verpackungsgesetz (VerpackG)

Verpackungsgesetz (VerpackG)

Wir bestimmen für Sie Ihre tatsächlichen Pflichten als Hersteller und Händler (Erstinverkehrbringer der Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung) gemäß VerpackG und unterstützen Sie bei der Umsetzung I Mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG), welches seit dem 1. Januar 2019 die Verpackungsverordnung (VerpackV) ablöst hat, und mit der Novelle des VerpackG, deren Änderungen am 3. Juli 2021 in Kraft getreten sind, haben Sie als Erstinverkehrbringer für Ihre systembeteiligungspflichtigen und nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen unterschiedliche Pflichten. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit erläutern wir für Sie die Begriffe des VerpackG , definieren mit Ihnen gemeinsam Ihre Einzelpflichten und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Pflichten gemäß VerpackG. Dabei berücksichtigen wir insbesondere Ihre Fragen zu nachstehenden Punkten ... - Private Endverbraucher (und vergleichbare Anfallstellen) ./. Gewerbliche Endverbraucher - Registrierungspflicht für alle Verpackungen bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) beziehungsweise in LUCID - Systembeteiligungspflichtige Verpackungen und die daraus resultierende Rücknahmepflicht gemäß § 7 VerpackG - Meldepflicht gegenüber dem dualen System Ihrer Wahl und der ZSVR für systembeteiligungspflichtige Verpackungen - Pflicht zur Erstellung einer Vollständigkeitserklärung (VE) gemäß § 11 VerpackG - Nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen und die daraus resultierende Rücknahmepflicht gemäß § 15 VerpackG - Informations-/Hinweispflicht für Letztvertreiber von nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen - Nachweispflicht für nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen - Kosten und Lizenzentgelte Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Pflichten gemäß VerpackG? Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.